Innenministerium NRW verbietet Himmelslaternen

Seit heute (Samstag, 18.07.2009) sind die sogenannten Himmelslaternen in Nordrhein-Westfalen verboten. Ein widerrechtliches Aufsteigen lassen kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 € geahndet werdern.
Das Verbot ist Konsequenz mehrerer Brände, die mutmaßlich durch Himmelslaternen ausgelöst wurden. Neben erheblichen Sachschäden forderte einer dieser Brände, die im Verdacht stehen, sogar ein Todesopfer.

Quelle: Innenministerium Nordrhein-Westfalen
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